Welches Verfahren gilt in Winterthur?
Das Merkblatt der Fachstelle Energie unterscheidet drei Verfahren. Luft-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen laufen je nach Art, Lage und Gestaltung im Melde- oder im Bewilligungsverfahren. Wasser-Wasser-Wärmepumpen, also Grundwasser-Wärmepumpen, brauchen immer eine wasserrechtliche Konzession. Das Meldeverfahren gilt für Wärmepumpen seit 1. Januar 2023. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen verlangt die Stadt auch dort einen Lärmschutznachweis. Die kantonalen Grundlagen erklärt die Seite zur Bewilligung einer Wärmepumpe im Kanton Zürich.
Zuerst im Stadtplan prüfen
Im Stadtplan unter stadtplan.winterthur.ch klären Sie vorab:
- Zonenplan und Inventar schutzwürdiger Bauten: Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder in der Kernzone, rät die Stadt, zuerst die städtische Denkmalpflege zu kontaktieren.
- Lärmempfindlichkeitsstufen: Die Ebene zeigt die Zonen an.
- Kommunaler Energieplan: Er zeigt, welche Wärmeversorgung die Stadt anstrebt.
- Solarkataster: Es zeigt das rechnerische Solarpotenzial, nützlich für eine Wärmepumpe mit Photovoltaik.
Diese Unterlagen verlangt die Stadt
Für das Melde- und das Bewilligungsverfahren gehören unter anderem dazu ein Katasterplan, das WTA-Formular (wärmetechnische Anlage) mit Unterschrift einer Person, die zur privaten Kontrolle berechtigt ist, und der Energienachweis für Heizung und Warmwasser. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen kommt der Lärmschutznachweis dazu, erstellt mit der Webanwendung der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz. Auf dem Katasterplan ist der Abstand zu den lärmempfindlichen Fenstern einzuzeichnen. In der Regel braucht es zudem einen Grundrissplan, ausser bei Einfamilienhäusern, die ihre Eigentümer selbst bewohnen.
Bei Erdsonden zeichnen Sie Bohrlöcher und Abstand zur Baulinie oder zum Nachbargrundstück ein. Bleibt der Abstand unter 2.5 Metern, unterschreibt der Nachbar das Einverständnis auf dem Plan. Der Leitungskatasterplan darf nicht älter als ein Jahr sein, und die Stadt leitet das Gesuch zur Genehmigung der Bohrung an das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) weiter. Mehr dazu auf der Seite zur Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Zürich. Für den Hausanschluss empfiehlt das Merkblatt, früh das technische Anschluss-Gesuch beim Stadtwerk einzureichen.
Energieplan: Teilrevision vom 25. September 2026
Laut Medienmitteilung der Stadt werden Wülflingen, Binzhof, Mattenbach/Spital West/Inneres Lind, Hegi und Teile von Eichliacker von Verbundgebieten zu Eignungsgebieten. Dort sind Wärmepumpen mit Grundwasser oder Luft möglich. Für Grundwasser-Wärmepumpen braucht es immer eine objektspezifische Machbarkeitsprüfung und eine frühe Abstimmung mit dem Kanton.
Für den Gasrückzug gilt in diesen Gebieten bis Ende 2037 eine neue Kategorie mit Vorlaufzeit für die Eigentümer. Die Abwärme der ARA wird nicht genutzt, weil sie nicht wirtschaftlich ist, die Abwärme des privaten Rechenzentrums in Hegi soll dagegen genutzt werden. Die Teilrevision ist noch nicht in Kraft: Das Stadtparlament und die kantonale Baudirektion müssen zustimmen.
Förderung in Winterthur, Stand Oktober 2026
Das Förderprogramm Energie der Stadt listet vier Massnahmen: Beratungen, Sanierung der Gebäudehülle, Photovoltaik und Wärmenetze. Eine eigene Förderung für Wärmepumpen ohne Netzanschluss ist dort nicht aufgeführt.
Für den Anschluss an ein Wärmenetz, der eine Gas-, Öl- oder Elektroheizung ersetzt, nennt das Reglement des Förderprogramms (Art. 15) bis und mit 15 kW Anschlussleistung CHF 8’000 pro ersetzter zentraler Heizungsanlage. Darüber kommen zu den CHF 8’000 zusätzlich CHF 20 für jedes kW dazu, das über 15 kW liegt. Bei 20 kW sind das CHF 8’100. Für die erstmalige Wärmeverteilung gibt es einen Zusatzbeitrag von CHF 1’600 plus CHF 40 pro kW Anschlussleistung. Anschlüsse an die Fernwärme nach der städtischen Fernwärmeverordnung werden nicht gefördert.
Für die Wärmepumpe selbst kommt der kantonale Beitrag in Frage, siehe Förderung im Kanton Zürich. Prüfen Sie Beträge und Bedingungen vor dem Gesuch.
Wärmepumpe in Winterthur anfragen
Senden Sie Ihre Angaben mit dem Formular unten. Die Anfrage verpflichtet zu nichts, und wir melden uns bei Ihnen. Die Eno Solar GmbH bietet Wärmepumpe, Photovoltaik, Batteriespeicher und Wallbox aus einer Hand an, im Kanton Zürich und Umgebung. Planen Sie keine Solaranlage, prüfen wir, ob wir das Vorhaben übernehmen. Passt es nicht zu unserem Angebot, geben wir Ihre Anfrage mit Ihrer Einwilligung (Häkchen im Formular) an einen geeigneten Fachbetrieb für Wärmepumpen weiter.
Was in eine Offerte gehört, steht auf der Seite Wärmepumpe Offerte. Zu anderen Gemeinden führt das Einsatzgebiet.
Häufige Fragen
Welche Räume gelten beim Lärmschutznachweis als lärmempfindlich?
Bei Wohnnutzungen sind es alle Wohn-, Ess- und Schlafräume sowie Wohnküchen. Nicht lärmempfindlich sind Korridore, kleine Abstellräume, geschlossene Küchen unter 6 m² und Sanitärräume.
Kann ich das Gesuch digital einreichen?
Ja. Gesuche und Meldungen können digital eingereicht werden. Laut Merkblatt (Stand 20.01.2026) dient dafür das Upload-Tool des Kantons, das Sie unter zh.ch/meldeverfahren-bvv bei «Projekte melden» finden. Laut Kanton schliesst sich Winterthur am 1. November 2026 eBaugesucheZH an.
Wen kann ich bei der Stadt Winterthur fragen?
Die Fachstelle Energie erreichen Sie unter 052 267 55 33 oder Energiefachstelle@win.ch. Bei inventarisierten Gebäuden und in der Kernzone ist die Denkmalpflege (denkmalpflege@win.ch) die erste Anlaufstelle.
Quellen
Stand der Quellen: Oktober 2026
- Stadt Winterthur: Merkblatt Bewilligungs- und Meldeverfahren für Wärmepumpen, Stand 20.01.2026 (PDF)
- Stadt Winterthur: Teilrevision des Energieplans für die Wärmeversorgung (Medienmitteilung 25.09.2026)
- Stadtwerk Winterthur: Förderung Wärmenetze
- Stadtwerk Winterthur: Förderprogramm Energie
- Stadt Winterthur: Reglement Förderprogramm Energie Winterthur vom 23. Februar 2022 (Stand der verlinkten Fassung: 1. Oktober 2023), Art. 15