Wärmepumpe Stadt Zürich

In der Stadt Zürich genügt für viele Luft-Wasser-Wärmepumpen eine Meldung statt eines Baugesuchs, und die Stadt ergänzt den Kantonsbeitrag bis zu ihrem eigenen Satz. Ob Wärmepumpe oder Fernwärme zu Ihnen passt, entscheidet die Adresse (Stand Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026

Meldung oder Baugesuch: Was die Stadt verlangt

Luft-Wasser-Wärmepumpen laufen im Meldeverfahren, wenn die Anlage innen steht oder aussen höchstens 2 m³ misst, nicht in Bau- oder Abstandslinien liegt, nicht in der Kernzone oder einem Ortsbild- oder Denkmalschutzgebiet steht und keine weiteren Umbauten nötig sind.

Gemeldet wird über eBaugesucheZH mit der Projektart «Wärmetechnische Anlage (WTA)». Das Amt für Baubewilligungen bestätigt den Eingang und nennt das Ende der 30-tägigen Behandlungsfrist. Kommt bis dahin keine Nachricht, darf gebaut werden.

Ein Baugesuch brauchen Aussenanlagen über 2 m³ sowie Anlagen in Kernzonen, im Ortsbild- oder Denkmalschutzinventar oder unter denkmalpflegerischer Schutzanordnung. Die Stadt empfiehlt, die Anlage möglichst im Gebäudeinnern aufzustellen. Steht sie aussen, soll sie vom Strassenraum aus kaum sichtbar sein, eine Fassadenmontage ist zu vermeiden. Zur Meldung gehört ein Lärmschutznachweis. Die allgemeinen kantonalen Regeln erklärt die Seite zur Bewilligung einer Wärmepumpe im Kanton Zürich, Standort und Schall die Seite zur Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Beiträge der Stadt, Stand Oktober 2026

Das Faktenblatt der Stadt zu Energie-Fördergeldern (Ausgabe 08.2026) nennt für kleine Anlagen die folgenden Beträge. Die Stadtbeträge sind Gesamtbeträge: Der Kantonsanteil steckt darin und wird nicht dazugerechnet (Regel unter der Tabelle). kWth steht für Kilowatt thermisch, die Heizleistung der neuen Anlage.

AnlageStadt Zürich (Gesamtbetrag, Kantonsanteil eingeschlossen)Kanton Zürich (zum Vergleich)
Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 8’000 + CHF 120 pro kWthCHF 2’900
Erdsonden- oder Wasser-Wasser-WärmepumpeCHF 16’000 + CHF 360 pro kWthCHF 6’800
Anschluss an FernwärmeCHF 12’000 + CHF 120 pro kWthCHF 5’200

Die Regel des Blatts: Fallen die Stadtbeiträge höher aus als die des Kantons, zahlt der Kanton seinen Teil, und die Stadt ergänzt den Restbetrag. Ist der Kantonsbeitrag höher, erhalten Sie den Gesamtbetrag vom Kanton. «Klein» heisst bei der Stadt bis 500 kWth, beim Kanton bis 15 kWth.

Im Rechenbeispiel des Blatts erhält eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 10 kWth CHF 9’200 (CHF 8’000 + 10 mal CHF 120), davon CHF 2’900 vom Kanton und CHF 6’300 von der Stadt. Ein Rechenbeispiel nennt das Blatt nur für die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Für Erdsonde und Fernwärme lassen Sie sich den Betrag von der Energieberatung der Stadt bestätigen.

Wer eine Gas- oder Ölheizung ersetzt, die weniger als 15 Jahre alt ist, kann bei der Stadt zusätzlich einen Beitrag für die nicht amortisierten Investitionskosten erhalten. Diesen Zusatzbeitrag gibt es laut Blatt nur von der Stadt, und zwar zusätzlich zum Beitrag für die neue Heizung. Das Gesuch muss vor Baubeginn bewilligt oder vorzeitig freigegeben sein. Die kantonalen Bedingungen stehen auf der Seite zur Förderung im Kanton Zürich. Beträge und Bedingungen ändern sich, prüfen Sie den Stand vor dem Gesuch.

Fernwärme oder Wärmepumpe: Ihre Adresse entscheidet

Die aktualisierte Energieplanung der Stadt sieht sieben Fernwärmegebiete vor: Mitte-Nord, Altstetten-Höngg, Mitte-Süd, Seeufer-West, City, Seeufer-Ost und Hottingen, wobei in Hottingen die Machbarkeit noch offen ist. In bestimmten Gebieten heizen Liegenschaften mit erneuerbaren Einzellösungen wie Wärmepumpen. Die Planung geht zur Genehmigung an den Kanton und ist erst danach rechtskräftig.

Das Gasnetz wird gebietsweise durch Fernwärme abgelöst, je nach Standort in Tiefenbrunnen 2030 bis 2034, Altstetten-Nord 2030 bis 2033, Altstetten-Ost 2031 bis 2034, Gewerbeschule und Langstrasse 2031 bis 2036 sowie in der Innenstadt 2033 bis 2035. Zürich-Nord ist bereits umgestellt.

In Fernwärmegebieten kündigt die Stadt eine Stilllegung mindestens 5 Jahre vorher an, ausserhalb mindestens 10 Jahre. Bis 2040 soll kein Gebäude mehr fossiles Gas nutzen. Ob und wann an Ihrer Adresse Fernwärme das Gas ersetzt, zeigt die Energiekarte unter stadt-zuerich.ch/energis.

So gehen Sie vor

  1. Adresse in der Energiekarte prüfen: Fernwärmegebiet oder Einzellösung.
  2. Verfahren klären: Meldung oder Baugesuch, bei Kernzone oder Denkmalschutz zuerst die Baubehörde fragen.
  3. Fördergesuch stellen, bevor gebaut wird. Das Faktenblatt verlangt für städtische und kantonale Fördergelder, dass das Gesuch vor Baubeginn eingereicht und bewilligt oder vorzeitig freigegeben ist. Die Eingangsbestätigung allein genügt dafür nicht.
  4. Offerten einholen. Den Weg bis zur Inbetriebnahme beschreibt der Ablauf eines Wärmepumpen-Projekts.

Wärmepumpe in der Stadt Zürich anfragen

Senden Sie Ihre Angaben mit dem Formular unten. Die Anfrage ist unverbindlich, und wir melden uns bei Ihnen. Hinter dieser Seite steht die Eno Solar GmbH in Brüttisellen: Wir planen und installieren Wärmepumpen im Kanton Zürich und Umgebung, im Gesamtsystem mit Photovoltaik, und bieten eine kostenlose Beratung an. Planen Sie keine Solaranlage, prüfen wir, ob wir das Vorhaben übernehmen. Passt es nicht zu unserem Angebot, geben wir Ihre Anfrage mit Ihrer Einwilligung (Häkchen im Formular) an einen geeigneten Fachbetrieb für Wärmepumpen weiter.

Was in eine Offerte gehört, steht auf der Seite Wärmepumpe Offerte. Andere Orte finden Sie im Einsatzgebiet.

Häufige Fragen

Was gilt bei Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden?

Beim Ersetzen oder Ausserbetriebnehmen einer Heizung können in solchen Gebäuden Schadstoffe wie Asbest oder PCB vorhanden sein. Die Stadt führt dazu eine eigene Seite zu Gebäudeschadstoffen beim Heizungsersatz. Klären Sie das, bevor die alte Anlage ausgebaut wird.

Wird auch eine Wärmepumpe gefördert, die kühlen kann?

Ja. Seit dem 1. Februar 2025 fördert die Stadt auch Wärmepumpen, die aktiv kühlen können. Ebenfalls seit diesem Datum werden Wärmepumpen gefördert, wenn die Liegenschaft an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden könnte.

Wo bekomme ich in der Stadt Zürich eine Energieberatung?

Die Energieberatung der Stadt im Klimabüro (Beatenplatz 2) bietet laut Faktenblatt kostenlose oder stark vergünstigte Beratungsangebote, von der Erstberatung bis zur Umsetzungsbegleitung, unter anderem zum Heizungsersatz. Telefon +41 44 412 24 24, Montag bis Freitag 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.

Quellen

Stand der Quellen: Oktober 2026

  1. Stadt Zürich: Luft-Wasser-Wärmepumpe (Meldeverfahren, Baugesuch, Lärm)
  2. Stadt Zürich: Faktenblatt Energie-Fördergelder für Hauseigentümer*innen, Ausgabe 08.2026 (PDF)
  3. Stadt Zürich: Förderbeiträge für nachhaltige Energieprojekte (Änderungen ab 1. Februar 2025)
  4. Stadt Zürich: aktualisierte Planung für den Umbau der Wärmeversorgung
  5. Stadt Zürich: Ablösung des Gasnetzes durch Fernwärme

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Wir prüfen, ob wir das Vorhaben übernehmen. Passt es nicht zu unserem Angebot, geben wir Ihre Anfrage mit Ihrer Einwilligung (Häkchen im Formular) an einen geeigneten Fachbetrieb für Wärmepumpen weiter. Lieber telefonisch? 044 515 23 23