Stand Oktober 2026, Programm 2026. Die Angaben stammen aus dem Förderprogramm 2026 des Kantons Zürich (Version vom 1. Januar 2026). Beiträge und Bedingungen können sich ändern. Es gilt die aktuelle Fassung auf zh.ch. Prüfen Sie Stand und Bedingungen, bevor Sie planen oder bestellen.
Wie hoch sind die Fördergelder für eine Wärmepumpe im Kanton Zürich?
Die Beiträge sind Pauschalen nach der thermischen Leistung der neuen Anlage in Kilowatt thermisch (kWth). Bis 15 kWth gilt ein fester Betrag, darüber kommt ein Zuschlag je zusätzlichem kWth dazu.
| Anlage | Bis 15 kWth | Zuschlag über 15 kWth |
|---|---|---|
| Luft-Wasser | CHF 2’900 | CHF 160 je zusätzlichem kWth |
| Sole-Wasser (Erdsonde) | CHF 6’800 | CHF 420 je zusätzlichem kWth |
| Wasser-Wasser (Grundwasser) | CHF 6’800 | CHF 420 je zusätzlichem kWth |
| Wärmenetz-Anschluss | CHF 5’200 | CHF 100 je zusätzlichem kWth |
Für Erdsonden gibt es unter Bedingungen einen Zusatzbeitrag, wenn die Sonde regeneriert oder ohne Frostschutzmittel betrieben wird (Einzelheiten auf der Seite Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Zürich): CHF 3’000 plus CHF 100 je zusätzlichem kWth. Wie der Kanton genau rechnet, bestätigt er im Gesuch; das Faktenblatt der Stadt Zürich nennt «bis 70 kWth».
Ein Beispiel: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 10 kWth liegt in der Klasse bis 15 kWth, der Beitrag beträgt vor Kürzungen CHF 2’900. Bei Anlagen über 15 kWth hängt der Betrag von der genauen Leistung ab, die Ihre Installationsfirma angibt.
Zwei Obergrenzen kürzen den Beitrag. Für die Berechnung zählen höchstens 50 Watt thermische Leistung je Quadratmeter bestehender Energiebezugsfläche (EBF). Und der Beitrag beträgt höchstens 50 % der relevanten Investitionskosten.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Ersatz im Bestand: Die Wärmepumpe tritt im bestehenden Gebäude an die Stelle einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung.
- Hauptheizung: Bis 70 kWth dient die Wärmepumpe als Hauptheizung ohne fossile Sekundärheizung.
- Messung: Strom und Wärme werden fachgerecht gemessen.
- Qualitätsnachweis: Bis 15 kWth braucht es die Bestätigung und später das Anlagezertifikat des Wärmepumpen-System-Moduls (WPSM). Darüber sind eine Leistungsgarantie von EnergieSchweiz und ein in der Schweiz gültiges Wärmepumpen-Gütesiegel nötig.
- Ein Gesuch je Massnahme: Pro Gebäude (eidgenössischer Gebäudeidentifikator, EGID) ist nur ein aktives Gesuch je Fördermassnahme zulässig.
- Vermietete Häuser: Vermieter verpflichten sich, die durch den Beitrag erzielte Reduktion der Liegenschaftskosten weiterzugeben.
Verbundgebiete: Wann es keinen Beitrag gibt
Liegt Ihre Liegenschaft im GIS-Browser des Kantons (Karte «Kommunale Energieplanung», Ebene «Förderung») in einem nicht förderberechtigten Verbundgebiet, das violett dargestellt ist, wird die Wärmepumpe nicht gefördert, sofern keine Programmausnahme greift. Das Programm nennt diese Ausnahmen:
- Verbundbetreiber oder Gemeinde bestätigen, dass kein Anschluss der Liegenschaft vorgesehen ist.
- Die Verbundlösung ist laut Rechner EN-LCC-ZH mindestens 10 % teurer als die Wärmepumpe.
- Der Anschluss an den Verbund ist nicht förderberechtigt.
- Nur bei Grundwasser-Wärmepumpen: Die Wärmepumpe wird für den Anschluss an ein Anergienetz benötigt.
Schauen Sie auf die Karte, bevor Sie Offerten einholen. Wie sich Wärmeverbunde vor Ort auswirken, beschreiben die lokalen Seiten, etwa zu Wärmepumpe Dübendorf.
Gesuch in sechs Schritten
- Beraten lassen. Der Kanton empfiehlt vor dem Heizungsersatz eine Impulsberatung unter erneuerbarheizen.ch. Die Regeln beim Ersatz stehen unter Heizung ersetzen im Kanton Zürich.
- Leistung und Verbundgebiet klären. Die Installationsfirma gibt die thermische Leistung der neuen Anlage an. Die Karte zeigt, ob Ihr Grundstück im Verbundgebiet liegt.
- Offerte einholen. Sie gehört zu den Unterlagen des Gesuchs. Eine Checkliste für die Anfrage bietet Wärmepumpe Offerte im Kanton Zürich.
- Gesuch einreichen, bevor gebaut wird. Die Eingabe erfolgt über die kantonale Gesuchplattform. Hochladen müssen Sie die Offerte, Pläne mit dem Nachweis der Energiebezugsfläche, Fotos der alten Heizung und ihres Typenschilds (Leistung, Baujahr) sowie bis 15 kWth die unterschriebene WPSM-Bestätigung. Eine Fachperson hilft laut Programm beim Zusammenstellen.
- Zusicherung abwarten. Die automatische Eingangsbestätigung der Plattform ist noch keine Förderzusage. Die rechtsverbindliche Zu- oder Absage folgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Laut Programm ist der Baubeginn frühestens nach der Eingangsbestätigung möglich, ein Beitrag ist aber erst mit der Zusicherung sicher. Hängt Ihre Finanzierung davon ab, warten Sie sie ab. Als Baubeginn gilt bei Luft-Wasser die Installation der Wärmepumpe, bei der Erdsonde die Bohrung, bei Grundwasser der Erhalt der wasserrechtlichen Konzession. Die baurechtliche Freigabe ist getrennt zu klären: Bei einer Meldung läuft die Frist von 30 Tagen nach Eingang der Meldung, massgebend ist das vom Bauamt bestätigte Fristende, siehe Bewilligung einer Wärmepumpe.
- Abschluss einreichen und Auszahlung abwarten. Ab der Zusicherung bleiben zwei Jahre, um die Anlage zu bauen und den Abschluss einzureichen: bis 15 kWth das WPSM-Anlagezertifikat (darüber das Inbetriebnahmeprotokoll), die Rechnungen und die Kontoangaben. Ausbezahlt wird 30 Tage nach dem Datum des Auszahlungsschreibens.
Wer das Gesuch erst nach Baubeginn oder nach der Fertigstellung stellt, erhält keinen Beitrag. Verspätete Gesuche berücksichtigt der Kanton in keinem Fall.
Zusatzbeiträge und Kombinationen
Wärmeverteilsystem. Ersetzen Sie eine dezentrale Elektroheizung oder dezentrale fossile Heizung ohne Wasserverteilsystem, kann die Erstinstallation neuer Heizkörper oder einer Bodenheizung zusätzlich gefördert werden: CHF 15’000 pauschal bis 250 m² Energiebezugsfläche, bei grösserer Fläche CHF 60 pro m² der gesamten Energiebezugsfläche. Die alte Heizung muss über 50 % des Heizwärmebedarfs gedeckt haben, und alle dezentralen Heizungen werden ersetzt. Es braucht ein eigenes Zusatzgesuch vor Baubeginn, bei Kosten unter der Pauschale wird gekürzt.
Was sich kombinieren lässt. Der Kantonsbeitrag lässt sich mit der Förderung der Gebäudehülle, der Erstinstallation des Wärmeverteilsystems und kommunalen Programmen verbinden. Nicht möglich ist die Kombination mit Programmen wie der Stiftung KliK oder Energie Zukunft Schweiz und mit einer laufenden Verminderungsverpflichtung beim Bund (Befreiung von der CO2-Abgabe).
Gemeinden. Einzelne Gemeinden zahlen zusätzliche Beiträge, teils als Zuschlag auf die kantonalen. Welche Programme an Ihrem Wohnort gelten, zeigt energiefranken.ch nach Eingabe der Postleitzahl. Das Gesuch beim Kanton löst keinen Gemeindebeitrag aus: Für jedes Programm reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein eigenes Gesuch ein. Kommunale Programme können zusätzliche Freigabebedingungen haben: Die Stadt Zürich verlangt laut Faktenblatt ein vor Baubeginn eingereichtes und bewilligtes oder vorzeitig freigegebenes Gesuch. Sie vergibt eigene Fördergelder und ergänzt den Kantonsbeitrag bis zu ihrem eigenen Satz, siehe Wärmepumpe Stadt Zürich. Weitere Orte finden Sie im Einsatzgebiet.
Photovoltaik. Photovoltaikanlagen gehören nicht zum kantonalen Programm, ihre Förderung läuft über Pronovo. Mehr dazu unter Wärmepumpe und Photovoltaik.
Was das Programm nicht fördert
- Wärmepumpen im Neubau: Das Programm verlangt, dass im Bestand eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung abgelöst wird.
- Wärmepumpen mit anderem Antrieb als einem Elektromotor.
- Anlagen, die nur Warmwasser aufbereiten oder Prozessenergie liefern. Gefördert wird Raumwärme, allein oder mit Warmwasser.
- Gebäude von Kantonen, vom Bund und von bundesnahen Unternehmen.
- Wärmepumpen in einem nicht förderberechtigten Verbundgebiet, sofern keine Programmausnahme greift.
Steuerabzug: Wie er zur Förderung passt
Der Kanton Zürich behandelt Wärmepumpe und Wärmeerzeugerersatz im Bestand steuerlich wie Liegenschaftsunterhalt (Merkblatt ZStB 30.4). Dabei gilt:
- Der Förderbeitrag wird nicht doppelt berücksichtigt: Abziehbar ist nur der Teil der Kosten, der nicht subventioniert wurde.
- Lässt sich der Abzug in der laufenden Steuerperiode nicht ausschöpfen, ist der Rest in den zwei folgenden Perioden möglich.
- Der Pauschalabzug schliesst solche Einzelkosten aus.
Auf seiner Förderseite nennt der Kanton den Abzug derzeit nur bis 2028 als gesichert. Ob er danach bei den Kantonssteuern bleibt, sei politisch offen. Wie viel Sie am Ende sparen, hängt von Ihrer Steuersituation ab. Fragen Sie Ihr Steueramt.
Beratung zur Förderung anfragen
Sie wissen noch nicht, ob Ihr Haus in das Programm passt? Senden Sie das Formular unten. Die Anfrage ist unverbindlich, und wir melden uns bei Ihnen. Die Eno Solar GmbH in Brüttisellen plant Wärmepumpen im Kanton Zürich im Gesamtsystem mit Photovoltaik und bietet eine kostenlose Beratung an. Bei einer Wärmepumpe ohne Solaranlage prüfen wir, ob wir das Vorhaben übernehmen. Passt es nicht zu unserem Angebot, geben wir Ihre Anfrage mit Ihrer Einwilligung (Häkchen im Formular) an einen geeigneten Fachbetrieb für Wärmepumpen weiter.
Wie es danach weitergeht, zeigt der Ablauf einer Installation. Die Bewilligung beim Bauamt ist ein eigener Weg, siehe Wärmepumpe Bewilligung im Kanton Zürich. Was eine Wärmepumpe kostet, erklärt die Seite Wärmepumpe Kosten in der Schweiz.
Häufige Fragen
Kann ich die Wärmepumpe schon bestellen, bevor das Gesuch eingereicht ist?
Das Programm legt fest, was als Baubeginn gilt: bei Luft-Wasser die Installation, bei der Erdsonde die Bohrung, bei Grundwasser der Erhalt der wasserrechtlichen Konzession. Ob eine Bestellung oder eine Vertragsunterschrift davor unschädlich ist, regelt es nicht ausdrücklich. Sicher ist nur, dass das vollständige Gesuch vor der Installation, der Bohrung beziehungsweise dem Erhalt der Konzession eingereicht sein muss. Im Zweifel klärt die Kantonshotline (0800 93 93 93) das, bevor Sie unterschreiben.
Ist die Eingangsbestätigung schon die Förderzusage?
Nein. Die Eingangsbestätigung ist ein automatisch erzeugtes Mail der Gesuchplattform. Die rechtsverbindliche Zu- oder Absage erfolgt erst innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Hängt Ihre Finanzierung vom Beitrag ab, warten Sie die Zusicherung ab. Die baurechtliche Freigabe ist ein separater Weg, und kommunale Programme können zusätzliche Bedingungen stellen.
Wie hoch fällt meine Förderung ungefähr aus?
Eine grobe Schätzung liefert der Fördergeldrechner des Kantons unter rechner.dasgebaeudeprogramm.ch/zh. Den Betrag, den der Kanton zusichert, legt er erst nach der Prüfung Ihres Gesuchs fest. Er kann tiefer ausfallen als die Schätzung.
Was passiert, wenn im Gesuch die falsche Massnahme steht?
Dann braucht es ein komplett neues Gesuch, denn Gesuche lassen sich nicht übertragen. Beim Heizungsersatz richtet sich die Massnahme nach der thermischen Leistung der neuen Anlage. Diese Leistung sollte deshalb vor dem Gesuch feststehen. Die Installationsfirma klärt sie ab.
Gibt es das Förderprogramm auch 2027?
Der Kanton hat am 24. Oktober 2025 mitgeteilt, dass Fördermassnahmen und Fördersätze 2026 unverändert bleiben. Die Mittel stammen aus dem Rahmenkredit 2023 bis 2026 des Kantonsrats und aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffe. Für die Zeit danach nennt der Kanton auf seinen Seiten bisher keine Fördersätze (Stand Oktober 2026). Prüfen Sie vor einem Gesuch die aktuelle Fassung auf zh.ch.
Quellen
Stand der Quellen: Oktober 2026
- Kanton Zürich: Förderprogramm 2026 (PDF)
- Kanton Zürich: Energieförderung
- Kanton Zürich: Förderprogramm Energie geht 2026 unverändert weiter (24.10.2025)
- Kanton Zürich: Merkblatt ZStB 30.4, Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen
- energiefranken.ch: Fördergelder im Energiebereich
- Stadt Zürich: Fördergelder
- Stadt Zürich: Faktenblatt Energie-Fördergelder für Hauseigentümer*innen, Ausgabe 08.2026 (PDF)
- Kanton Zürich: Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss melden