Förderung und Steuern
Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe im Kanton Zürich?
Das Förderprogramm 2026 nennt CHF 2’900 für Luft-Wasser-Wärmepumpen bis 15 kW thermisch und CHF 6’800 für Erdsonden- und Grundwasser-Wärmepumpen derselben Leistungsklasse. Grössere Anlagen erhalten Zuschläge je zusätzliches kW, der Beitrag beträgt höchstens 50 % der relevanten Investitionskosten. Alle Beträge, Bedingungen und Ausnahmen stehen unter Förderung der Wärmepumpe im Kanton Zürich.
Wann muss ich das Fördergesuch einreichen?
Vor Baubeginn und vollständig: bei Luft-Wasser vor der Installation der Wärmepumpe, bei der Erdsonde vor der Bohrung, bei Grundwasser vor Erhalt der wasserrechtlichen Konzession. Eine Förderung nach Baubeginn oder nach Fertigstellung ist nicht möglich. Die automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Förderzusage: Die rechtsverbindliche Zu- oder Absage folgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Hängt Ihre Finanzierung vom Beitrag ab, warten Sie die Zusicherung ab. Den ganzen Weg mit allen Fristen zeigt Ablauf einer Wärmepumpen-Installation.
Wird die Wärmepumpe im ganzen Kanton gleich gefördert?
Das Programm gilt kantonal einheitlich. In nicht förderberechtigten Verbundgebieten gibt es allerdings keinen Beitrag, sofern keine Programmausnahme greift. Die Stadt Zürich regelt es für ihre eigenen Beiträge anders: Sie fördert seit 1. Februar 2025 auch Wärmepumpen in Gebieten, in denen ein Fernwärme-Anschluss möglich wäre. Kantonale und städtische Regel dürfen Sie nicht vermischen. Mehr zur Stadt unter Wärmepumpe Stadt Zürich.
Kann ich den Einbau von den Steuern abziehen?
Im Kanton Zürich gelten Energiesparinvestitionen in bestehenden Gebäuden als Unterhalt und können abgezogen werden, soweit sie nicht subventioniert sind (nicht beim Pauschalabzug). Der Kanton weist darauf hin, dass der Abzug derzeit nur bis 2028 gesichert ist und seine Zukunft politisch offen ist. Fragen Sie Ihr Steueramt, bevor Sie planen.
Meldung, Bewilligung und Lärm
Brauche ich eine Baubewilligung oder reicht eine Meldung?
Viele Wärmepumpen lassen sich seit 1. Januar 2023 im Meldeverfahren erstellen: innen aufgestellte Luft-Wasser-Geräte, aussen aufgestellte bis 2 m³ Grösse, Erdsonden-Wärmepumpen und Fernwärme-Anschlüsse. Eine Baubewilligung bleibt für Aussengeräte in Kernzonen und im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars nötig. Was auf Ihr Grundstück zutrifft, entscheidet das Bauamt. Einzelheiten unter Bewilligung einer Wärmepumpe im Kanton Zürich.
Wie lange dauert das Meldeverfahren?
Die Frist beträgt 30 Tage nach Eingang der Meldung. Massgebend ist das Fristende, das Ihnen das Bauamt bestätigt. Die automatische Empfangsbestätigung nach dem Absenden genügt nicht als Eingangsbestätigung des Bauamts. Wird innerhalb der Frist nichts anderes angeordnet, darf umgesetzt werden.
Brauche ich einen Lärmschutznachweis?
Ja, für jede Luft-Wasser-Wärmepumpe, auch im Meldeverfahren. Sie erstellen ihn in der Webapplikation «Lärmschutznachweis» der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz und wählen den Kanton «ZH». Seit 1. November 2024 gilt der Schallleistungspegel bei 2 °C Aussentemperatur als Beurteilungsgrundlage.
Wie nah darf ich an die Grundstücksgrenze bauen?
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen nennt der Kanton keinen festen Abstand in Metern. Es entscheidet der Lärmschutznachweis, und die Innenaufstellung ist aus Lärmsicht meist günstiger, besonders nahe der Grenze. Bei Erdsonden braucht es die Zustimmung der Nachbarschaft, wenn die Bohrung näher als 2.5 m an der Grenze liegt.
Heizung ersetzen
Muss ich meine Öl- oder Gasheizung bis zu einem Stichtag ersetzen?
Einen festen Stichtag nennt der Kanton auf seiner Seite zum Heizungsersatz nicht, die Pflicht entsteht erst beim Ersatz. Wählen Sie dann eine fossile Heizung, weil eine erneuerbare Lösung technisch nicht möglich oder über die Lebensdauer mehr als 5 % teurer ist, müssen 10 % des Energieverbrauchs eingespart oder erneuerbar gedeckt werden. Das gelingt zum Beispiel mit einer Minergie-Zertifizierung oder der Klasse D oder besser des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK). Mehr unter Heizung ersetzen im Kanton Zürich.
Bis wann müssen Elektroheizungen ersetzt werden?
Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen und zentrale, rein elektrisch beheizte Wassererwärmer in Wohnbauten müssen bis 2030 ersetzt werden. Ausnahmen gibt es unter anderem für zentrale Notheizungen zu Wärmepumpen oder Holzheizungen, für dezentrale Widerstandsheizungen in Gebäuden mit insgesamt höchstens 3 kW oder weniger als 50 m² elektrisch beheizter Fläche und für Gebäude mit einer Photovoltaikanlage, die mindestens 10 % mehr Strom erzeugt, als Heizung und Warmwasser zusammen brauchen. Neue Elektroheizungen sind unzulässig. Ob eine Ausnahme für Ihr Gebäude gilt, hängt vom Einzelfall ab, die Einzelheiten stehen unter Heizung ersetzen im Kanton Zürich.
Ist der Heizungsersatz bewilligungspflichtig?
Jeder Heizungsersatz braucht ein Gesuch beim Bauamt, denn der Kanton behandelt ihn als Umbau. Das Gesuch für wärmetechnische Anlagen (WTA) geht an das Bauamt der Gemeinde. Bei Wärmepumpen genügt oft eine Meldung statt einer Baubewilligung, im Zweifel klärt das Bauamt den Weg.
Technik und Standort
Darf ich eine Erdsonde bohren lassen?
Jede Erdsonde braucht die gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons, das Gesuch läuft über die Baubehörde der Gemeinde. Der Wärmenutzungsatlas des Kantons zeigt, ob an Ihrem Standort grundsätzlich gebohrt werden darf. Angaben zur nutzbaren Energiemenge enthält er nicht. Für den Kantonsbeitrag verlangt das Programm eine Bohrfirma mit gültigem Gütesiegel. Mehr unter Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Zürich.
Funktioniert eine Wärmepumpe mit Radiatoren?
Das hängt von Heizkörpern und Dämmung ab. Mit sinkender Vorlauftemperatur steigt die Effizienz der Wärmepumpe, darum läuft sie mit Fussbodenheizung in der Regel besser. EnergieSchweiz schreibt, neue drehzahlgeregelte Wärmepumpen erreichten auch mit Radiatoren gute Werte. Lassen Sie die Heizlast berechnen. Standort und Schall einer Luft-Wasser-Anlage behandelt Luft-Wasser-Wärmepumpe im Kanton Zürich.
Was gilt für eine Grundwasser-Wärmepumpe?
Wer Grundwasser zum Heizen nutzt, braucht eine wasserrechtliche Konzession des Kantons. Sie schliesst die baurechtliche Bewilligung ein. Die Stadt Winterthur schreibt in ihrem Merkblatt, Wasser-Wasser-Wärmepumpen müssten immer im Konzessionsverfahren behandelt werden.
Zur Anfrage
Wer betreibt diese Website?
Wärmepumpe Region Zürich ist ein Angebot der Eno Solar GmbH in Brüttisellen. Die Firmenangaben stehen im Impressum. Die Anfrage ist unverbindlich. Passt Ihr Vorhaben nicht zu unserem Angebot, geben wir Ihre Anfrage mit Ihrer Einwilligung (Häkchen im Formular) an einen geeigneten Fachbetrieb für Wärmepumpen weiter. Das Formular unten ist der Einstieg.
Häufige Fragen
Fördert der Kanton auch einen GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht)?
Ja, den Beratungsbericht: CHF 1’000 für Ein- und Zweifamilienhäuser und CHF 1’500 für alle anderen Gebäude, Stand Oktober 2026. Förderberechtigt sind nur Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. Das Gesuch stellt das Beratungsunternehmen.
Wird die Solaranlage vom Kanton Zürich mitgefördert?
Nicht im kantonalen Förderprogramm Energie. Das Programm verweist für Photovoltaikanlagen auf Pronovo (pronovo.ch).
Kann ich im Neubau eine Wärmepumpe mit Kantonsbeitrag einbauen?
Nach dem Programm 2026 muss die Anlage eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung in einem bestehenden Gebäude ersetzen. Ein Neubau erfüllt diese Bedingung nicht. Andere Programme klärt die Kantonshotline unter 0800 93 93 93.
Welche Wärmepumpen sind nicht förderberechtigt?
Förderberechtigt sind nur Elektromotor-Wärmepumpen. Anlagen, die ausschliesslich Warmwasser aufbereiten oder Prozessenergie liefern, werden nicht gefördert.
Kann ich die Wärmepumpe schon bestellen, bevor das Gesuch eingereicht ist?
Als Baubeginn gilt bei Luft-Wasser die Installation, bei der Erdsonde die Bohrung, bei Grundwasser der Erhalt der wasserrechtlichen Konzession. Ob ein unterschriebener Auftrag schon zählt, regelt das Programm nicht ausdrücklich. Klären Sie das vor der Unterschrift mit der Kantonshotline (0800 93 93 93).
Wie lange dauert es bis zur Zu- oder Absage?
Die rechtsverbindliche Zu- oder Absage erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Eingangsbestätigung der Gesuchplattform ist noch keine Zusage. Nach der Zusicherung bleiben zwei Jahre für Bau und Abschluss.
Quellen
Stand der Quellen: Oktober 2026
- Kanton Zürich: Förderprogramm 2026 (PDF)
- Kanton Zürich: Energieförderung
- Kanton Zürich: Meldeverfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen
- Kanton Zürich: Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss melden
- Kanton Zürich: Heizungsersatz
- Kanton Zürich: Elektroheizungen und Elektro-Wassererwärmer
- Kanton Zürich: Wärmepumpen
- Kanton Zürich: Lärmschutz bei Neuanlagen
- Kanton Zürich: Energienutzung aus Untergrund und Wasser
- Kanton Zürich: Erdwärmesonden
- Stadt Zürich: Medienmitteilung zu den Förderbeiträgen (Dezember 2024)
- Stadt Winterthur: Merkblatt Bewilligungs- und Meldeverfahren für Wärmepumpen
- EnergieSchweiz: Heizen mit Wärmepumpe