Der Ablauf in acht Schritten
Wer das Fördergesuch zu spät stellt, erhält keinen Beitrag. Die Schritte gelten für eine Wärmepumpe, die eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung in einem bestehenden Gebäude ersetzt. Stand: Oktober 2026, Förderprogramm 2026.
- Vorabklärung. Sie halten fest, was Sie ersetzen wollen, und lassen sich beraten. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist laut EnergieSchweiz kostenlos und unverbindlich, beurteilt das Gebäude vor Ort und bereitet die Angebote vor.
- Wärmebedarf und Leistung klären. Die Fachperson berechnet die Heizlast, statt die alte Kesselleistung zu übernehmen. So fällt die neue Anlage nicht zu gross aus.
- Offerte einholen. Sie ist Teil der Unterlagen für das Fördergesuch. Welche Angaben sie genauer machen, steht auf der Seite Wärmepumpe Offerte im Kanton Zürich.
- Meldung oder Baugesuch bei der Gemeinde. Je nach Standort und Gerät genügt eine Meldung an das Bauamt oder es braucht eine Baubewilligung. Bei Luft-Wasser-Geräten gehört der Lärmschutznachweis dazu. Für eine Erdsonde kommt die gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons dazu. Bei einer Meldung läuft eine Frist von 30 Tagen nach Eingang der Meldung, massgebend ist das Fristende, das Ihnen das Bauamt bestätigt. Einzelheiten: Bewilligung einer Wärmepumpe und Erdsonden-Wärmepumpe.
- Fördergesuch einreichen. Sie stellen es elektronisch über die kantonale Gesuchplattform, bevor gebaut wird: bei Luft-Wasser vor der Installation der Wärmepumpe, bei der Erdsonde vor der Bohrung, bei Grundwasser vor Erhalt der wasserrechtlichen Konzession. Die automatisch erzeugte Eingangsbestätigung ist noch keine Förderzusage.
- Zu- oder Absage abwarten. Die rechtsverbindliche Zu- oder Absage folgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Hängt Ihre Finanzierung vom Beitrag ab, warten Sie die Zusicherung ab, bevor die Installation beginnt. Kommunale Programme können zusätzliche Freigabebedingungen haben. Ab der Zusicherung bleiben zwei Jahre für Umsetzung und Abschluss.
- Installation. Gebaut wird erst, wenn auch die baurechtliche Seite geklärt ist: bei einer Meldung nach Ablauf der 30 Tage ohne abweichende Anordnung, sonst mit der Baubewilligung. Die Fachfirma baut die Wärmepumpe ein. Das Programm verlangt eine fachgerechte Strom- und Wärmemessung an der Anlage. Bei der Erdsonde bohrt eine Bohrfirma, deren Gütesiegel das Programm als Unterlage verlangt.
- Inbetriebnahme und Abschluss. Nach der Inbetriebnahme reichen Sie die Abschlussunterlagen ein: bis 15 kW thermisch das WPSM-Anlagezertifikat, darüber das Inbetriebnahmeprotokoll, dazu Rechnungen und Kontoangaben. Nach der Prüfung folgt das Auszahlungsschreiben, 30 Tage später die Auszahlung.
Fristen im Überblick
Die Fristen stammen aus dem Förderprogramm 2026 des Kantons und von der Seite des Kantons zum Meldeverfahren.
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Meldeverfahren beim Bauamt | 30 Tage nach Eingang der Meldung; massgebend ist das vom Bauamt bestätigte Fristende, die automatische Empfangsbestätigung nach dem Absenden genügt nicht |
| Baubeginn nach dem Gesuch | Laut Programm frühestens nach der Eingangsbestätigung des Fördergesuchs. Sie ist keine Zusicherung: Wer sich auf den Beitrag verlässt, wartet die Zusicherung ab. Im Meldeverfahren kommt der Ablauf der 30 Tage ohne abweichende Anordnung dazu |
| Zu- oder Absage | Innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen |
| Umsetzung und Abschluss | 2 Jahre ab Datum der Zusicherung |
| Auszahlung | 30 Tage ab Datum des Auszahlungsschreibens |
Was als Baubeginn gilt
Das Gesuch muss vor dem Baubeginn eingereicht sein. Was als Baubeginn zählt, legt das Programm je Anlage fest:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: die Installation der Wärmepumpe
- Erdsonden-Wärmepumpe: die Bohrung der Erdsonde
- Wasser-Wasser-Wärmepumpe: der Erhalt der wasserrechtlichen Konzession
- neues Wärmeverteilsystem: die Installation des neuen Systems
Drei Vorabchecks vor der Offerte
Drei Fragen lassen sich ohne Fachperson klären und ersparen Umwege:
- Liegt das Haus in einem Verbundgebiet? Die Karte «Kommunale Energieplanung» im GIS-Browser des Kantons zeigt auf der Ebene «Förderung», ob das Grundstück in einem nicht förderberechtigten Verbundgebiet liegt. Dann entfällt der Beitrag, sofern keine Programmausnahme greift.
- Steht das Gebäude unter Schutz? In Kernzonen und im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars braucht ein Aussengerät eine Baubewilligung. Die Stadt Winterthur rät, bei inventarisierten Gebäuden zuerst die Denkmalpflege zu kontaktieren.
- Darf am Standort gebohrt werden? Für eine Erdsonde zeigt der Wärmenutzungsatlas die grundsätzliche Zulässigkeit. Die nutzbare Energiemenge nennt er nicht.
Wenn die Heizung ausfällt
Bei einem plötzlichen Ausfall des Kessels beschreibt der Kanton ein pragmatisches, unverbindliches Vorgehen. Fragen Sie das Bauamt Ihrer Gemeinde, was es in Ihrem Fall erwartet. Für die Förderung ändert das nichts: Das Gesuch gehört vor den Baubeginn, eine Förderung danach ist nicht möglich. Planen Sie den Ersatz deshalb vor dem Ausfall, sobald die Heizung ihre Lebensdauer erreicht.
Stolpersteine im Ablauf
- Zu spätes Gesuch. Förderung nach Baubeginn oder Fertigstellung ist nicht möglich, verspätete Gesuche werden in keinem Fall berücksichtigt.
- Falsche Fördermassnahme. Welche Massnahme gilt, hängt von der thermischen Leistung der geplanten Anlage ab. Wer die falsche wählt, muss ein komplett neues Gesuch stellen, denn Gesuche lassen sich nicht übertragen.
- Zusatzgesuch vergessen. Die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems braucht ein eigenes Gesuch.
- Verwechselte Bestätigungen. Die automatische Empfangsbestätigung nach dem Absenden der Meldung ist keine Eingangsbestätigung des Bauamts, und die Eingangsbestätigung der Gesuchplattform ist keine Förderzusage.
Welche Beträge möglich sind, erklärt die Seite Förderung der Wärmepumpe im Kanton Zürich. Antworten auf weitere Fragen sammelt Häufige Fragen zur Wärmepumpe.
Wärmepumpe Installateur im Kanton Zürich: Wer macht was?
Bei einer Wärmepumpe arbeiten mehrere Stellen zusammen. Die Fachfirma plant die Anlage und baut sie ein, bei der Erdsonde bohrt eine Bohrfirma mit Gütesiegel. Das Bauamt der Gemeinde nimmt Meldung oder Baugesuch entgegen, und der Kanton prüft das Fördergesuch. Eno Solar plant und installiert Wärmepumpen im Kanton Zürich, im Gesamtsystem mit Photovoltaik. Bei einer Wärmepumpe ohne Solaranlage prüfen wir, ob wir das Vorhaben übernehmen. Wer Meldung und Fördergesuch erledigt, halten Sie vor dem Auftrag schriftlich fest.
Ablauf besprechen: Anfrage senden
Der Einstieg ist das Formular unten, danach melden wir uns bei Ihnen. Die Anfrage ist unverbindlich. Behördengänge und Förderfragen klären Sie am besten schon in dieser ersten Phase, nicht erst vor dem Einbau. Passt Ihr Vorhaben nicht zu unserem Angebot, geben wir Ihre Anfrage mit Ihrer Einwilligung (Häkchen im Formular) an einen geeigneten Fachbetrieb für Wärmepumpen weiter.
Häufige Fragen
Was ist das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM)?
Das WPSM ist ein Qualitätslabel für Kleinanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Es steht für sorgfältige Planung, fachgerechte Installation und effizienten Betrieb. Die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz stellt das Zertifikat aus und kontrolliert laut EnergieSchweiz rund 20 Prozent der Anlagen vor Ort. Im Kanton Zürich verlangt das Programm es für Anlagen bis 15 kW thermisch.
Was gilt, wenn die Wärmepumpe mehr als 15 kW hat?
Dann verlangt das Programm vor Baubeginn ein in der Schweiz gültiges Wärmepumpen-Gütesiegel und die unterschriebene Leistungsgarantie von EnergieSchweiz. Nach dem Bau ersetzt das Inbetriebnahmeprotokoll das WPSM-Zertifikat. Über 100 kW thermisch wird das Gütesiegel nicht mehr verlangt, die Leistungsgarantie bleibt Pflicht.
Wo erreiche ich den Kanton, wenn ich beim Gesuch nicht weiterkomme?
Unter 0800 93 93 93 oder foerdergesuche@bd.zh.ch. Der Kanton hilft laut Programm kostenlos und unverbindlich weiter.
Quellen
Stand der Quellen: Oktober 2026
- Kanton Zürich: Förderprogramm 2026 (PDF)
- Kanton Zürich: Meldeverfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen
- Kanton Zürich: Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss melden
- Kanton Zürich: Energienutzung aus Untergrund und Wasser
- Kanton Zürich: Heizungsersatz
- Kanton Zürich: Lärmschutz bei Neuanlagen
- Stadt Winterthur: Merkblatt Bewilligungs- und Meldeverfahren für Wärmepumpen
- EnergieSchweiz: Heizen mit Wärmepumpe
- Bundesamt für Energie: Feldmessungen von Wärmepumpen-Anlagen 2022/23