Diese Angaben brauchen wir für die Anfrage
Pflicht im Formular sind Name, PLZ und Ort, Telefon oder E-Mail sowie die Einwilligung. Gebäudeart, aktuelle Heizung und Vorhaben wählen Sie aus Listen. Alles Weitere schreiben Sie ins Feld «Nachricht», zum Beispiel Baujahr, Fläche, Verbrauch oder den möglichen Aufstellort. Das hilft uns; was fehlt, fragen wir nach. Die Tabelle zeigt, warum die Angaben zählen.
| Angabe | Warum sie hilft |
|---|---|
| PLZ und Ort | Die Baubehörde Ihrer Gemeinde ist zuständig. Auch Energieplanung und Gemeindebeiträge hängen vom Ort ab. |
| Gebäudeart | Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Stockwerkeigentum, Neubau oder Gewerbe: Daran richtet sich, welche Fragen wir stellen und welche Unterlagen nötig sind. |
| Aktuelle Heizung | Das Förderprogramm 2026 fördert den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen in bestehenden Gebäuden. |
| Baujahr und beheizte Fläche | Das Programm rechnet für den Förderbeitrag höchstens 50 Watt thermisch pro Quadratmeter bestehender Energiebezugsfläche an. |
| Verbrauch | Heizöl in Litern oder Gas in Kilowattstunden des letzten Jahres, aus der Rechnung. Daraus lässt sich der Wärmebedarf abschätzen. |
| Radiatoren oder Fussbodenheizung | Eine tiefe Vorlauftemperatur erhöht die Effizienz. Fussbodenheizungen eignen sich dafür in der Regel besser als Radiatoren. |
| Ortsbild- oder Denkmalschutz | Steht das Gebäude in einem solchen Inventar oder in einer Kernzone, braucht ein Aussengerät eine Baubewilligung. |
| Möglicher Aufstellort | Beim Aussengerät entscheiden Standort und Abstand zu Nachbarfenstern über den Lärmschutznachweis. |
Diese Unterlagen verkürzen den Weg
Foto und Pläne brauchen Sie für das kantonale Fördergesuch ohnehin. Wenn Sie diese und die weiteren Unterlagen bereithalten, entfallen Rückfragen:
- ein Foto der bestehenden Heizungsanlage und ihres Typenschilds mit Leistung und Baujahr
- Pläne, die die bisherige Energiebezugsfläche nachweisen
- die letzte Heizöl- oder Gasrechnung
- Fotos von Heizraum und möglichen Aufstellorten des Aussengeräts
Nichts davon muss vorliegen, bevor Sie anfragen. Wir fragen nach, was fehlt.
Der Weg von der Anfrage zur Offerte
- Sie senden das Formular. Die Anfrage ist unverbindlich.
- Wir prüfen, ob wir Ihr Vorhaben übernehmen. Passt es nicht zu unserem Angebot, geben wir Ihre Anfrage mit Ihrer Einwilligung (Häkchen im Formular) an einen geeigneten Fachbetrieb für Wärmepumpen weiter.
- Wir melden uns bei Ihnen über die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, die Sie angegeben haben.
- Gemeinsam klären wir offene Punkte zu Gebäude, Heizleistung und Aufstellort.
- Sie erhalten die Offerte von uns oder von dem Fachbetrieb, an den wir Ihre Anfrage weitergegeben haben. Verpflichtungen entstehen erst, wenn Sie sie annehmen.
Wie es nach der Offerte weitergeht, von der Meldung über das Fördergesuch bis zur Abnahme, steht auf der Seite Ablauf einer Wärmepumpen-Installation.
Das gehört in eine Offerte
Eine Offerte ist dann brauchbar, wenn sie schriftlich festhält, was im Kanton Zürich zusätzlich zu klären ist:
- Bauart und thermische Leistung in kW. Das Förderprogramm richtet die Fördermassnahme nach der Leistung der neuen Anlage aus, bei falscher Wahl ist ein komplett neues Gesuch nötig. Gemessene Wärmepumpen waren laut Bundesamt für Energie im Mittel 45 % überdimensioniert (22 Einfamilienhaus-Anlagen, kleine Stichprobe). Fragen Sie, wie die Leistung berechnet wurde.
- Lärmschutznachweis und Meldung. Wer erstellt den Lärmschutznachweis, und wer erledigt die Meldung beim Bauamt?
- Fördergesuch. Wer liefert die Unterlagen, wer reicht ein? Bis 15 kW thermisch verlangt das Programm eine Bestätigung des Wärmepumpen-System-Moduls (WPSM), darüber ein Gütesiegel und die Leistungsgarantie von EnergieSchweiz.
Was sonst in eine Offerte gehört, etwa Umfang, Speicher und Preisbestandteile, und wie Sie mehrere Offerten vergleichen, erklärt die Seite Wärmepumpe Offerten vergleichen. Die Preise der einzelnen Positionen hängen vom Einzelfall ab.
Bauart: zwei Varianten anfragen
Ob Luft-Wasser oder Erdsonde besser passt, hängt von Grundstück, Untergrund und Budget ab. Bitten Sie deshalb um zwei Varianten. Die Wege unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch im Verfahren. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe braucht den Lärmschutznachweis und je nach Standort eine Meldung oder eine Baubewilligung. Die Erdsonde braucht zusätzlich die gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons und eine Bohrfirma mit gültigem Gütesiegel.
Auch die Förderung fällt anders aus: Das Programm 2026 nennt bis 15 kW thermisch CHF 2’900 für Luft-Wasser und CHF 6’800 für die Erdsonde, Stand Oktober 2026. Die Unterschiede im Detail zeigen Luft-Wasser-Wärmepumpe im Kanton Zürich und Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Zürich.
Offerte und Förderung hängen zusammen
Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden, und die Offerte gehört zu seinen Unterlagen. Als Baubeginn gilt bei Luft-Wasser-Wärmepumpen die Installation, bei Erdsonden die Bohrung. Ob ein unterschriebener Auftrag schon als Baubeginn zählt, regelt das Programm nicht ausdrücklich. Fragen Sie vor der Unterschrift beim Kanton nach (0800 93 93 93, kostenlos).
Der Kanton hat die Fördersätze für 2026 gegenüber 2025 nicht geändert. Für 2027 nennt der Kanton auf seinen Seiten bisher keine Fördersätze. Beträge und Bedingungen, Stand Oktober 2026, finden Sie unter Förderung der Wärmepumpe im Kanton Zürich. Wie sich eine Wärmepumpe mit einer Solaranlage verbinden lässt, zeigt Wärmepumpe und Photovoltaik. Welche Pflichten beim Heizungsersatz gelten, steht unter Heizung ersetzen im Kanton Zürich.
Offerte jetzt anfragen
Senden Sie das Formular unten. Die Anfrage ist unverbindlich, wir melden uns bei Ihnen. Die Beratung durch Eno Solar ist kostenlos.
Häufige Fragen
Kostet die Anfrage etwas?
Die Anfrage ist unverbindlich, die Beratung durch Eno Solar ist kostenlos. Verpflichtungen entstehen erst, wenn Sie eine Offerte schriftlich annehmen.
Kann ich anfragen, ohne meinen Heizölverbrauch zu kennen?
Ja. Der Verbrauch hilft bei der Einschätzung des Wärmebedarfs, ist aber keine Pflichtangabe. Er lässt sich später aus der Rechnung des Lieferanten nachreichen.
Fallen Gebühren für Meldung oder Bewilligung an?
Gebühren legt die Gemeinde fest, der Kanton nennt auf seinen Seiten keine. Fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach und lassen Sie in der Offerte festhalten, ob Gebühren enthalten sind.
Kann ich zuerst nur eine Beratung wünschen?
Ja. Im Formular können Sie als Vorhaben «Beratung/Förderung» wählen. Eine Offerte ist dann nicht nötig.
Quellen
Stand der Quellen: Oktober 2026