Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Für Bohrungen gelten Vorgaben des Gewässerschutzes. Massgebend sind die Auskunft des AWEL und der Baubehörde Ihrer Gemeinde. Beträge der Förderung können sich ändern, prüfen Sie Stand und Bedingungen.
Darf auf meinem Grundstück gebohrt werden?
Der Wärmenutzungsatlas des Kantons gibt für jeden Standort allgemein an, ob eine Wärmenutzung aus Untergrund und Grundwasser zulässig ist. Er ersetzt die frühere Erdsondenkarte und ist im GIS-Browser (maps.zh.ch) abrufbar. Zur nutzbaren Energiemenge sagt er nichts. Für die ganze Schweiz verweist EnergieSchweiz auf kann-ich-bohren.ch, wo die Zulässigkeitskarten der Gewässerschutzfachstellen abrufbar sind.
Zusätzlich zur Karte nennt der Kanton Standortregeln:
| Situation | Was der Kanton verlangt |
|---|---|
| Abstand zur Grundstücksgrenze unter 2.5 m | Zustimmung der Nachbarschaft beilegen |
| Standort innerhalb einer Baulinie | Begründung |
| Uferbereich oder Gewässerraum öffentlicher Gewässer | grundsätzlich nicht bewilligungsfähig |
| Näher als 50 m zu einer Eisenbahnlinie oder einem Bahntunnel | Stellungnahme der Bahngesellschaft |
| Näher als 30 m zu einem Nationalstrassentunnel | Stellungnahme des Bundesamts für Strassen (ASTRA) |
Der Grund für die Strenge ist der Grundwasserschutz: Durch Bohrungen können Verbindungen zwischen Grundwasserstockwerken entstehen, die einen unerwünschten Wasseraustausch verursachen, und es besteht eine gewisse Gefährdung des Grundwassers.
Bewilligung der Erdwärmesonde
- Standort prüfen. Atlas und Standortregeln zeigen, ob Ihr Grundstück in Frage kommt.
- Gesuch einreichen. Pro Wärmepumpenanlage ist ein Gesuch nötig. Es geht ausschliesslich an die örtliche Baubehörde der Gemeinde, über eBaugesucheZH (wenn die Gemeinde angeschlossen ist) oder mit dem PDF-Gesuchsformular. Für die Übermittlung gibt es ein E-Formular.
- Gemeinde koordiniert. Die Baubehörde führt das Verfahren und eröffnet der Bauherrschaft die kantonalen Bewilligungen. Das Meldeverfahren des Kantons nennt Erdsonden-Wärmepumpen ausdrücklich, die gewässerschutzrechtliche Bewilligung des AWEL braucht es trotzdem immer.
- Förderung vor der Bohrung beantragen. Als Baubeginn gilt im Förderprogramm die Bohrung der Erdsonde.
Den Unterschied zwischen Meldung und Baugesuch bei den übrigen Wärmepumpen erklärt Wärmepumpe Bewilligung im Kanton Zürich.
Bohrfirma mit Gütesiegel
Das AWEL empfiehlt eine Bohrfirma mit dem «Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen» der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS). EnergieSchweiz rät ebenfalls zu einer Firma mit Gütesiegel, unter anderem wegen allfälliger kantonaler Fördergelder. Im kantonalen Förderprogramm ist das gültige Gütesiegel der Bohrfirma sogar eine Pflichtunterlage des Gesuchs. Nach der Bohrung reichen Sie das Bohrprotokoll ein. Fragen Sie die Bohrfirma deshalb schon vor dem Vertrag nach dem gültigen Gütesiegel.
Regeneration: warum die Auslegung zählt
Eine Erdsonde entzieht dem Untergrund Wärme, den er durch natürliche Wärmeleitung wieder aufnimmt. Kühlt er zu stark ab, muss er regeneriert werden, schreibt EnergieSchweiz. Das Bundesamt für Energie empfahl in seinem Messbericht bei einer langjährig betriebenen Sonde eine Regeneration, stellte aber bei keiner der untersuchten Anlagen eine irreversible Abkühlung fest.
Der Kanton honoriert vorausschauende Planung mit einem Zusatzbeitrag von CHF 3’000 plus CHF 100 je zusätzlichem kWth. Er gilt in zwei Fällen:
- Die Sonde wird vollständig und fossilfrei regeneriert, das heisst, mindestens 80 % der entnommenen Wärme werden zurückgeführt. Als Nachweis dienen zum Beispiel Fotos und die Rechnung einer thermischen Solaranlage.
- Auslegung und Betrieb erfolgen ohne Frostschutzmittel. Dafür braucht es die Berechnung der Sondenlänge mit und ohne Frostschutzmittel.
In beiden Fällen ist zusätzlich das Formular «Gesuch um Erteilung der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung für eine Erdwärmesonden-Wärmepumpenanlage» beizulegen.
Förderung für die Erdsonden-Wärmepumpe
Das Programm 2026 zahlt für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kWth CHF 6’800, darüber CHF 420 je zusätzlichem kWth (Stand Oktober 2026). Das Gesuch gehört vor die erste Bohrung. Alle Bedingungen, die Ausschlüsse in Verbundgebieten und den Ablauf bis zur Auszahlung beschreibt Förderung Wärmepumpe im Kanton Zürich.
Nachteile und Grenzen einer Erdsonde
- Nicht überall zulässig. Atlas und Standortregeln können eine Bohrung ausschliessen.
- Mehr Verfahren. Zur Meldung kommt die gewässerschutzrechtliche Bewilligung des AWEL.
- Grundwasserrisiko. Deshalb die Gütesiegel-Empfehlung und die strengen Standortregeln.
- Höhere Investition. Nach EnergieSchweiz liegt sie für ein Einfamilienhaus über den Kosten einer Luft-Wasser-Anlage. Die Spannen stehen auf der Preis-Seite unter Erdsonden-Wärmepumpe Kosten.
Wo eine Erdsonde nicht in Frage kommt, ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe die Alternative ohne Bohrung, siehe Luft-Wasser-Wärmepumpe im Kanton Zürich.
Sonderfall Grundwasser-Wärmepumpe
Wer Grund-, Quell- oder Drainagewasser zum Heizen nutzen will, braucht eine wasserrechtliche Konzession oder Bewilligung des Kantons. Die Sektion Grundwasser und Wasserversorgung des AWEL beurteilt die Gesuche und empfiehlt, das Vorhaben früh mit ihr zu besprechen. Im Limmattal, im Eulachtal und im Tösstal (von Winterthur bis Wila) werden die Grundwasserleiter intensiv genutzt, dort modelliert das AWEL jede Anlage in der Voranfrage. Für ein Einfamilienhaus ist nach EnergieSchweiz die Nutzung von Seen, Flüssen oder Abwasserkanälen normalerweise zu aufwendig. Im Förderprogramm gilt bei Grundwasser der Erhalt der wasserrechtlichen Konzession als Baubeginn, das Gesuch muss also vorher eingereicht sein. Zum Raum Winterthur: Wärmepumpe Winterthur.
Beratung zur Erdsonde anfragen
Ob für Ihr Grundstück eine Erdsonde in Frage kommt, prüft zuerst der Atlas. Wenn Sie Hilfe bei der Einschätzung wünschen, senden Sie das Formular unten und tragen Sie im Feld «Nachricht» ein, was Sie schon wissen, zum Beispiel die Adresse. Wir melden uns bei Ihnen, die Beratung durch Eno Solar ist kostenlos. Die Anfrage bleibt unverbindlich. Für die Offertanfrage hilft die Liste unter Wärmepumpe Offerte im Kanton Zürich.
Häufige Fragen
Wie tief wird für eine Erdsonde gebohrt?
Das hängt vom Einzelfall ab: Die Sondenlänge wird für Ihr Gebäude berechnet. Die genaue Tiefe legen Bohrfirma und Bewilligungsverfahren fest, eine feste Zahl nennen wir deshalb nicht.
Wie lange hält eine Erdsonde?
Die Fachnormen setzen für die Erdwärmesonde mindestens 50 Jahre an. Beim Gerät, also der Wärmepumpe selbst, rechnet man in der Praxis mit mindestens 20 Jahren.
Ist eine Erdsonden-Wärmepumpe effizienter als eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
Das Bundesamt für Energie hat 28 Anlagen in der Heizsaison 2022/23 vermessen (keine repräsentative Auswahl). Erdsonden erreichten dabei im Mittel einen Wärmenutzungsgrad von 4.26 für Heizen und Warmwasser, Luft-Wasser-Anlagen 3.19. Der Bericht führt das auf die höhere Quellentemperatur zurück, 8.7 °C bei der Erdsonde gegenüber 5.1 °C bei der Luft. Einzelne Anlagen weichen stark ab.
Wen kann ich bei Fragen zur Erdsonden-Bewilligung anrufen?
Das AWEL betreibt eine Erdwärmesonden-Hotline unter +41 43 259 51 40, von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 11.30 Uhr. Erste Anlaufstelle für das Gesuch selbst ist die Baubehörde Ihrer Gemeinde.
Quellen
Stand der Quellen: Oktober 2026
- Kanton Zürich: Erdwärmesonden
- Kanton Zürich: Energienutzung aus Untergrund und Wasser (Wärmenutzungsatlas)
- Kanton Zürich: Energie aus Grundwasser
- Kanton Zürich: Förderprogramm 2026 (PDF)
- Kanton Zürich: Meldeverfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen
- EnergieSchweiz: Wärmepumpen
- EnergieSchweiz: Heizen mit Wärmepumpe
- Bundesamt für Energie: Feldmessungen von Wärmepumpen-Anlagen, Heizsaison 2022/23 (PDF)