Neuer Energieplan 2026 laut Nau.ch
Laut dem Bericht von Nau.ch vom 4. August 2026 hat der Stadtrat den aktualisierten Energieplan am 26. Mai 2026 verabschiedet, und das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat ihn am 1. Juli 2026 festgesetzt. Der Plan legt fest, in welchen Gebieten welche Energieträger zur Wärmeerzeugung dienen. Den aktuell gültigen Plan zeigt das Web-GIS der Stadt. Der Bericht nennt:
- Fernwärme kann in einem grösseren Gebiet genutzt werden. Konkrete Quartiere nennt der Artikel nicht.
- Der Wärmeverbund Nänikon darf Abwärme aus Rechenzentren in Volketswil nutzen.
- Beim Wärmeverbund ARA kann die Abwärme der Kläranlage ein grösseres Gebiet versorgen.
Prüfen Sie Ihr Grundstück im Web-GIS oder bei der Stadt, bevor Sie sich für oder gegen Fernwärme entscheiden. Die Rechenzentren-Abwärme steht auch im Mittelpunkt der Seite zur Wärmepumpe in Volketswil.
Erdwärme oder Luft: Die Grundwasserschutzzone entscheidet
Die Grenze der Grundwasserschutzzone wurde wegen kantonaler Vorgaben angepasst. Sie bestimmt laut dem Bericht, ob in einem Gebiet Erdwärme genutzt werden darf oder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nötig ist. Wer in der Nähe der Grenze wohnt, klärt die Lage deshalb früh ab. Die Voraussetzungen einer Sonde erklärt die Seite zur Erdsonden-Wärmepumpe im Kanton Zürich, Standort und Schall einer Aussenanlage die Seite zur Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Elektroheizungen bis 2030 ersetzen
Nach dem kantonalen Energiegesetz müssen Elektroheizungen und zentrale Elektroboiler bis 2030 ersetzt werden, schreibt die Stadt. Sie nennt für den Umstieg hohe Förderbeiträge. Für ein wasserbasiertes Wärmeverteilsystem sieht das kantonale Programm eine Pauschale von bis zu CHF 15’000 vor. Sie gilt nur beim Ersatz dezentraler Heizungen und wird bei tieferen Kosten gekürzt. Die Stadt Uster schreibt auf ihrer Seite «mindestens» CHF 15’000. Massgebend sind die Bedingungen des Kantons auf der Seite zur Förderung im Kanton Zürich. Was beim Ersatz einer Heizung allgemein gilt, beschreibt der Beitrag zum Heizungsersatz im Kanton Zürich.
Ersetzen Sie dezentrale Elektroheizungen, können Sie beim Kanton zusätzlich die erstmalige Installation eines Wärmeverteilsystems fördern lassen. Dafür braucht es ein eigenes, zusätzliches Gesuch.
Beiträge der Energie Uster AG
Seit 2010 hat die Energie Uster AG einen Ökofonds. Er unterstützt unter anderem Gebäudesanierung und Haustechnik, zum Beispiel den Ersatz von Elektroheizungen, Solaranlagen und Minergie-P, dazu Pilotprojekte und die Energieberatung für Haushalte. Beträge und Bedingungen nennt die Stadt nicht, und die Wärmepumpe führt sie nicht ausdrücklich auf. Erkundigen Sie sich vor dem Gesuch, ob Ihr Vorhaben dazugehört (Stand Oktober 2026).
So gehen Sie vor
- Lage im Energieplan und zur Grundwasserschutzzone prüfen.
- Heizungsart und Alter klären, bei Elektroheizungen gilt die Frist 2030.
- Beiträge klären und das Gesuch vor Baubeginn stellen.
- Offerten einholen. Den Weg bis zur Inbetriebnahme zeigt der Ablauf eines Wärmepumpen-Projekts.
Wärmepumpe in Uster anfragen
Möchten Sie eine Elektro-, Öl- oder Gasheizung ersetzen, senden Sie Ihr Vorhaben mit dem Formular unten. Die Anfrage ist unverbindlich, und wir melden uns bei Ihnen. Die Eno Solar GmbH plant Wärmepumpen im Kanton Zürich und Umgebung zusammen mit Photovoltaik. Ohne Solaranlage prüfen wir, ob wir das Vorhaben übernehmen. Passt es nicht zu unserem Angebot, geben wir Ihre Anfrage mit Ihrer Einwilligung (Häkchen im Formular) an einen geeigneten Fachbetrieb für Wärmepumpen weiter. Was in eine Offerte gehört, steht auf der Seite Wärmepumpe Offerte.
Häufige Fragen
Gibt es in Uster eine Beratung vor dem Heizungsersatz?
Die Stadt verweist auf die kostenlose Impulsberatung «erneuerbar heizen» unter erneuerbarheizen.ch/impulsberatung oder per Telefon unter 0848 444 444.
Wen frage ich zum Ökofonds?
Auskunft gibt die Fachstelle Nachhaltigkeit der Stadt Uster unter 044 944 76 68 oder über das Kontaktformular auf uster.ch. Die Stadt weist darauf hin, dass ihre Aufstellung der Beiträge nicht verbindlich ist.
Darf ich in Uster eine Erdsonde bohren?
Das entscheidet der Standort. Laut Bericht von Nau.ch wurde die Grenze der Grundwasserschutzzone angepasst; sie bestimmt, ob Erdwärme genutzt werden darf. Jede Erdsonde braucht zudem die Bewilligung des AWEL, das Gesuch geht über die Baubehörde der Gemeinde. Ob an Ihrem Grundstück gebohrt werden darf, zeigen der Wärmenutzungsatlas des Kantons und der Energieplan im Web-GIS der Stadt.
Quellen
Stand der Quellen: Oktober 2026